Gute Gründe, die Stiftung finanziell zu unterstützen
Gerade in Fragen von Religion, Ethik und Moral haben alte Vorstellungen und Modelle ihre Gültigkeit verloren. Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit sind gefordert. Diese wird durch die Stiftung unterstützt.
Zudem fördern Sie den zukunftsfähigen Leitgedanken, daß Sexualtät & Spiritualität EINS sind.
Mit Ihrer (Zu-)Stiftung in der "Stiftung Sexualität & Spiritualität" verewigen Sie Ihren Namen in diesem zukunftsweisenden Projekt. Sie fördern damit die Ziele und Zweckverwirklichung der "Stiftung Sexualität & Spiritualität" und leisten dauerhaft einen Beitrag zur Weiterbildung und -Entwicklung der Gesellschaft und deren gesundheitlichen Wohlergehens.
Ihre (Zu-)Stiftung - ein sinnvoller Beitrag
Durch das Zusammenführen vieler (Zu-)Stiftungsvermögen werden höhere (Zins)Erträge erwirtschaftet und können die Stiftungszwecke effizienter realisiert werden.
Die Stiftung ist verpflichtet, das Gründungskapital sowie (Zu-)Stiftungen dauerhaft in ihrer Substanz zu erhalten. Ihr Engagement als (Zu-)Stifter wirkt daher zeitlich unbegrnzt und nachhaltig. Sie leisten einen dauerhaften Beitrag für die Zukunft unseres Gemeinwesens!
Die Errichtung Ihrer (Zu-)Stiftung ist steuerlich priviligiert
Ihr Stiftungsbetrag ist zu einhundert Prozent innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerlich als Sonderausgabe absetzbar.
Ihre (Zu-)Stiftung wird von Herrn Winfried Ripp, Geschäftsführer der Bürgerstiftung Dresden, verwaltet. Durch Herrn Ripp wird eine schnelle und unbürokratische Errichtung sowie ein professionelles Management Ihrer (Zu-)Stiftung gewährleistet.
Wollen Sie von außerhalb Deutschlands die "Stiftung Sexualität & Spiritualität" finanziell unterstützen und Ihren Beitrag steuerlich geltend machen, nennen wir Ihnen gerne eine Stiftung in Ihrem Land, mit der wir partnerschaftlich zusammenarbeiten und die Ihre Unterstützung an uns weiterleitet.
Ihre Spende zur Förderung der Stiftungszwecke
Stelbstverständlich können Sie der Stifung - ebenfalls steuerlich wirksam - eine Spende zukommen lassen. Anders als Ihr (Zu-)Stiftungsbetrag, der dauerhaft im Grundstockvermögen der Stiftung angelegt wird und erhalten bleibt, wird die Spende unmittelbar und zeitnah zur Verwirklichung der Stiftungsziele eingesetzt.
Soweit Sie die Spende im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend machen möchten, bitten wir um schrifltiche Mitteilung Ihres Namens mit vollständiger Anschrift. Ab einer hohe Ihrer Spende von € 200.- (CHF 300.-) erhalten Sie automatisch eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt.